Die Kindertageseinrichtungen in Kamen haben gemeinsam einen Handlungsleitfaden zur Wiederzulassung von Kindern nach Erkrankungen in Kindertageseinrichtungen entwickelt.

Ziel ist es, Eltern und Erzieher(inne)n in Kitas mehr Sicherheit im Umgang mit erkrankten Kindern zu geben. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann ist ein Kind so krank, dass es zu seinem eigenen Wohl oder zum Wohl der anderen Kinder und Erzieher/-innen die Kita nicht besuchen sollte? Unabhängig von diesen Empfehlungen sollte bei der Entscheidung, ob ein Kind die Kita besucht, das individuelle Befinden des Kindes berücksichtigt werden. Kinder mit stark beeinträchtigtem Wohlbefinden sollten die Kita nicht besuchen.

 

Die hier aufgeführten Empfehlungen sind als Ergänzung der Wiederzulassungstabelle für

Gemeinschaftseinrichtungen des Kreises Unna nach Empfehlungen des Robert-Koch-lnstituts (RKI) zu verstehen, in der solche Infektionskrankheiten aufgelistet sind, für die eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt besteht (z.B. Kopfläuse, Masern, Windpocken).

 

Trägervereinbarung Wiederzulassung Kamen

 

Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen in Unna